Von Marco Urech | BlueMouse GmbH
Erstellt am: 03.09.2018
Seit in der EU beschlossen wurde, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, sieht man auf praktisch allen Websites ein Cookie-Banner und einen Hinweis zum Datenschutz. Inwiefern betrifft das Unternehmen und deren Websites in der Schweiz?
Am 25. Mai 2018 ist in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, bekannt auch unter der englischen Version GDPR (General Data Protection Regulation). In dieser Verordnung werden die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter vereinheitlicht.
Wir versuchen hier, die wichtigsten Punkte zusammenzufassen, die Sie als Schweizer Unternehmen betreffen – auch ohne Niederlassung in der EU bzw. auch wenn Sie gar nicht EU-Personen betreuen oder ansprechen. Bitte beachten Sie aber, dass dieser Text keine Rechtsberatung darstellt, wir sind keine Juristen, sondern eine Webagentur. Im besten Fall ziehen Sie eine auf Datenschutz spezialisierte Kanzlei bei.
Die DSGVO kommt immer zum Zug, wenn personenbezogene Daten von EU-Personen verarbeitet werden. Dies ist bereits der Fall, wenn eine EU-Person Ihre Website aufruft – dadurch sind nahezu alle Schweizer Unternehmen betroffen.
Es handelt sich hierbei um die Daten, die Rückschlüsse auf eine Person ermöglichen, also z.B. E-Mail-Adressen, Vorname, Namen, Adressen, Telefonnummern – und leider auch IP-Adressen.
Marco Urech
Geschäftsführer
BlueMouse GmbH
Wir empfehlen unseren Kunden generell die folgenden Massnahmen:
Je nach Website (z.B. bei Bestellformularen, Onlineshops, Erfassung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten) sind weitere Massnahmen notwendig, daher ist eine vorgängige Analyse sinnvoll.
Wichtig: Jedes Mal, wenn Sie an Ihrer Website Änderungen vornehmen, bei denen durch Sie oder durch Dritte Daten erfasst, gespeichert oder weitergegeben werden, sollten Sie dies in der Übersicht protokollieren und die Datenschutzerklärung anpassen.
EU-Personen haben jederzeit das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten. Zudem gibt es neu eine Meldepflicht bei einem Datenklau.
Seit dem 25. Mai 2018 sind Abmahnungen möglich, wobei hier vermutlich vor allem Unternehmen in den EU-Ländern bzw. allfällige Niederlassung von Schweizer Unternehmen in der EU betroffen sein werden. Bussen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes können ausgesprochen werden.
Als Full-Service-Webagentur unterstützt BlueMouse GmbH Sie gerne bei Massnahmen rund um Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Impressum. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Gespräch.